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HOLUNO Life

Besondere Bedingungen für HOLUNO Life

für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe-Kontaktstellen

Stand: 20.10.2026

Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HOLUNO. Sie gehen ihnen vor, soweit sie etwas anderes regeln.

§ 1 Vertragspartner

(1) Vertragspartner ist die Selbsthilfegruppe, vertreten durch die Personen, die den Auftrag erteilen. Ist die Gruppe ein eingetragener oder nicht eingetragener Verein, schließt der Verein den Vertrag.

(2) Hat die Gruppe keine eigene Rechtsform, schließen die Personen, die den Auftrag erteilen, den Vertrag für die Gruppe. Sie handeln dabei nicht als Verbraucher. HOLUNO verlangt von ihnen keine Zahlung aus eigenem Vermögen, solange die Entgelte aus den Mitteln der Gruppe oder der Förderung beglichen werden.

(3) Übernimmt eine Selbsthilfe-Kontaktstelle die Abrechnung für ihre Gruppen, ist sie für die Entgelte Vertragspartner. Die Gruppe bleibt für die Inhalte ihrer Webseite und ihren Mitgliederbereich verantwortlich. Die Kontaktstelle erhält eine Sammelrechnung.

§ 2 Leistungen

(1) HOLUNO erstellt für die Gruppe eine Webseite unter einer Adresse von HOLUNO Life, richtet einen geschützten Mitgliederbereich ein und stellt auf Wunsch Online-Treffen („Treffpunkt“) bereit. Den Umfang und die Preise nennt der Kostenvoranschlag.

(2) HOLUNO erbringt technische Leistungen. Beratung, Therapie oder Begleitung bietet HOLUNO nicht an. Die Verantwortung für die Gruppenarbeit und die Moderation der Treffen liegt bei der Gruppe.

§ 3 Förderung durch die Krankenkassen

(1) HOLUNO stellt der Gruppe einen Kostenvoranschlag, einen Nachweis zu Datenschutz und Datensicherheit und Textbausteine für den Antrag nach § 20h SGB V bereit. Den Antrag stellt die Gruppe selbst. Eine Förderung garantiert HOLUNO nicht.

(2) Mit der Erstellung der Webseite beginnt HOLUNO erst, wenn die Gruppe den Förderbescheid vorgelegt hat oder ausdrücklich in Textform auf die Förderung verzichtet. Vorher entstehen der Gruppe keine Kosten.

(3) Wird die Projektförderung abgelehnt, kann die Gruppe vom Vertrag zurücktreten, solange HOLUNO mit der Erstellung noch nicht begonnen hat. Kosten entstehen dann nicht.

(4) Die Preise aus dem Kostenvoranschlag gelten für das Förderjahr, in dem der Antrag gestellt wird. Für die Folgejahre teilt HOLUNO die Preise bis zum 31. Januar mit, damit die Gruppe sie im Antrag auf Pauschalförderung angeben kann.

§ 4 Zahlung

(1) Einmalige Entgelte für die Erstellung werden fällig, wenn die Webseite fertig ist und HOLUNO das mitgeteilt hat, frühestens mit Eingang der Fördermittel bei der Gruppe, spätestens aber zwei Monate nach Fertigstellung.

(2) Laufende Entgelte für Betrieb und Online-Treffen werden jährlich im Voraus berechnet, im ersten Jahr anteilig ab Fertigstellung. Sie sind 30 Tage nach Rechnung fällig.

(3) Die Gruppe zahlt per Überweisung oder per SEPA-Lastschrift von ihrem Konto. Rechnungen nennen Aussteller, Empfänger, Datum, Leistung und Betrag so, wie es die Krankenkassen für den Verwendungsnachweis verlangen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über Betrieb und Online-Treffen läuft jeweils für ein Kalenderjahr und verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht bis zum 30. September gekündigt wird.

(2) Lehnt die Krankenkasse die Pauschalförderung für ein Folgejahr ab, kann die Gruppe binnen vier Wochen nach dem Bescheid zum Ende des laufenden Monats kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet HOLUNO.

(3) Löst sich die Gruppe auf, endet der Vertrag auf Wunsch zum Ende des folgenden Monats.

§ 6 Mitgliederbereich und Online-Treffen

(1) Wer in den Mitgliederbereich kommt, entscheidet die Gruppe. Die Leitung kann Personen einladen, entfernen und Rechte vergeben. Für Online-Treffen kann die Leitung zusätzlich einen Link verschicken, mit dem man ohne Konto an einem einzelnen Treffen teilnimmt.

(2) Treffen werden nicht aufgezeichnet. Vor dem Betreten bestätigt jede Person die Regeln der Gruppe und willigt in die Übertragung von Name, Stimme und gegebenenfalls Bild ein.

(3) Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe kann Gesundheitsdaten offenbaren. Die Gruppe ist dafür verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), HOLUNO verarbeitet sie in ihrem Auftrag. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung gilt mit den besonderen Schutzmaßnahmen für diese Daten.

(4) Die Online-Treffen ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung und sind kein Notfalldienst. In einer Notlage helfen der Notruf 112, der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117 und die Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.

§ 7 Verzeichnis der Kontaktstelle

Ist die Gruppe einer Kontaktstelle zugeordnet, erscheint sie mit Thema, Ort und Treffen in deren Verzeichnis, solange die Gruppe das in ihren Angaben nicht abschaltet. Namen von Mitgliedern stehen dort nie.