Förderung nach § 20h SGB V
Bezahlt von der Selbsthilfeförderung.
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern Selbsthilfegruppen. Wir liefern den Kostenvoranschlag und die passenden Texte für den Antrag.

Zwei Töpfe
Was wofür beantragt wird
Projektförderung
Für die Erstellung der Webseite mit geschütztem Bereich und Online-Treffen. Der Antrag kommt vor dem Start, wir beginnen erst nach dem Bescheid. Die Gruppe trägt meist einen kleinen Eigenanteil.
Pauschalförderung
Für die laufenden Kosten: die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Homepage und die Lizenz für das Videokonferenzsystem. Beides nennen die Krankenkassen ausdrücklich als förderfähig.
Ablauf
Vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis
Kostenvoranschlag
Mit getrennten Posten für die Erstellung und die laufenden Kosten, so wie es die Formulare verlangen.
Antrag stellen
Mit unseren Textbausteinen für Ziel, Maßnahme, Zielgruppe und Kosten. Ihre Kontaktstelle hilft gern.
Bescheid abwarten
Erst danach beginnen wir. So bleibt die Förderung sicher.
Nachweis
Unsere Rechnungen nennen Aussteller, Empfänger, Datum, Leistung und Bruttobetrag. Das passt für den Verwendungsnachweis.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
Bei vielen Krankenkassen bis 31. März für die Förderung vor Ort, auf Bundesebene bis 31. Januar. Bitte bei Ihrer Kontaktstelle nachfragen, die Fristen können abweichen.
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann entstehen Ihnen keine Kosten. Wir beginnen ohnehin erst nach dem Bescheid.
